ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM GEWERBLICHEN UMFELD (B2B-AGB)
von Herr Sven Janser, handelnd unter „JANSER.solutions“, Ringstr. 11, 50129 Bergheim
– nachfolgend „JANSER.solutions“ bzw. „Auftragnehmer“ genannt-
§ 1 VERTRAGSSCHLUSS
- Für Verträge mit JANSER.solutions gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. - Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform.
- Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der der Mitwirkung des Kunden abhängig.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
- Gegenstand des Vertrages ist entsprechend des Leistungsspektrums von Informatik Services eine Website für den Internetauftritt
des Kunden, Individualsoftware oder eine Datenbanklösung sowie die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte an der
Softwarelösung. - Der Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend finden die §§ 631ff BGB Anwendung.
- Tritt ein Mangel ein, ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 3 LEISTUNGSUMFANG
- JANSER.solutions erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Konfiguration,
Einweisung und Schulung gehören nur zu ihren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche
muss JANSER.solutions nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck
zu erreichen. - Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung
zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG
- Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge)
- Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr)
- Prüfpflichten bei Linksetzung
- Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen
- Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
- Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter
- Pflicht zur Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften
- Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich.
§ 4 LEISTUNGEN DES KUNDEN
- Der Kunde stellt JANSER.solutions spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss eigenverantwortlich die zur Erstellung
der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung. JANSER.solutions ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung
gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung
der Website verfolgten Zweck zu erreichen. - Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden
Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen. - Die in Ziffern 1 und 2 umschriebenen Daten werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde versichert, dass er die für die Verwendung der Materialien in der zu erstellenden Website erforderlichen
Rechte innehat und dass der Verwendung keine Rechte Dritter entgegenstehen. JANSER.solutions ist nicht verpflichtet, die
durch den Kunden bereitgestellten Materialien bezüglich Rechte Dritter zu überprüfen. Werden durch die durch
den Kunden zur Verfügung gestellten Materialien Rechte Dritter verletzt, so hält der Kunde JANSER.solutions
von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 PREISE UND ZAHLUNG
- Es gelten die vereinbarten Entgelte bei Vertragsschluss. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall
z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede
enthält. - Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen
sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. - Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
vom Kunden zu begleichen. Leistungen, die über den beschriebenen und vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie
alle Arbeiten die nach der Abnahme oder einer zweiten Korrekturschleife, und somit nach Beendigung der im Werkvertrag beschriebenen
Vertragsverhältnisse, anfallen, werden dem Kunden nach Aufwand berechnet. - Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für
Mehraufwand infolge
- des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form
- nachträglichen Änderungswünschen des Kunden
§ 6 ABNAHME
- Der Kunde wird die Leistungen von JANSER.solutions unverzüglich abnehmen, sobald Informatik Services die Abnahmebereitschaft
mitteilt. - Die Leistungen von JANSER.solutions gelten als abgenommen, wenn die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung
des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt wurde
- und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung
erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe
von detaillierenden Mängeln verweigert - oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder
JANSER.solutions damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von JANSER.solutions
erbrachten Leistungen beruht.
- und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung
- Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der
Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 MITWIRKUNGSPFLICHT
- Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form
zur Verfügung stellen. - Soweit JANSER.solutions dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für
die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen
mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit JANSER.solutions keine Korrekturaufforderung erhält. - Wenn JANSER.solutions dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem
Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware)
zur Verfügung.
§ 8 NUTZUNGSRECHTE
- JANSER.solutions räumt dem Kunden ein einfaches, übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt JANSER.solutions
Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von
deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger
Zahlung der Leistungen von JANSER.solutions. - Informatik Services geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet
sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
§ 9 URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE
- Der Kunde räumt JANSER.solutions das Recht ein, das Logo von JANSER.solutions in der Website des Kunden einzubinden
und dieses mit der Website von JANSER.solutions zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten
Hinweise auf den Urheber. - JANSER.solutions behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf
Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste
zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
- Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von JANSER.solutions innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten,
die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden ausgebessert oder ausgetauscht.
JANSER.solutions behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte
Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen
werden nach Aufwand abgerechnet. - Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren).
- Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen
der erstellten Elemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten
Verwendung beeinträchtigen. - Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf
die vereinbarte Verwendung auswirkt. - Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der
Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. - Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde JANSER.solutions
binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen
bei JANSER.solutions innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche
aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind
nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle). - Wird zur Realisierung der Website Open-Source Software wie beispielsweise WordPress eingesetzt, so wird JANSER.solutions
lediglich beratend tätig, macht sich also insbesondere keinerlei Rechte an der CMS-Software und eventuellen Addons zu
Eigen. JANSER.solutions ist daher nicht für Fehler in dieser Software verantwortlich und muss insbesondere auftretende
Fehler nicht durch eigene Programmierung beheben. Stattdessen wird innerhalb des Gewährleistungszeitraumes nur auf eine
konkrete Fehleranzeige (Fehlerprotokoll) des Kunden hin, sobald verfügbar, ein aktuelles Release der CMS-Software eingespielt.
Es finden ausschließlich „stable“ Releases einer Langzeit-Support Variante der Software Verwendung. - Ändert der Hoster des Kunden Systemparameter, sodass Funktionseinschränkungen oder Fehler entstehen, so kann JANSER.solutions
Services dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Ein solcher Fall begründet somit keine Gewährleistungsansprüche.
§ 11 PFLICHT DES KUNDEN ZUR DATENSICHERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber
auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen
Datenverlust zu treffen.
§ 12 KÜNDIGUNG
- Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag
verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. - Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen §
7 und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann JANSER.solutions fristlos
kündigen.
§ 13 MITTEILUNGEN
- Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem
Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. - Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine
Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. - Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner
stammend. - Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung
mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder
Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend
von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses
bedürfen der Schriftform. - Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des
Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. - Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit dem Vertrag
ist Bergheim (Erft), NRW. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 10/2024